„Mit der Aufnahme des geplanten Paragraphen 202c StGB soll künftig mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden, wer eine Straftat vorbereitet durch das Herstellen, Verschaffen, Verkaufen, Überlassen, Verbreiten oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang sowie von Computerprogrammen, deren Zweck die Begehung einer entsprechenden Tat ist….“
„Viele Security-Experten fragten sich, ob sie bei der Verrichtung ihrer Arbeit bei Inkrafttreten des Gesetzes nicht bereits mit einem Bein im Gefängnis stünden…“
1 Antwort bis hierher ↓
Michael-Seitz.org » Informatiker, bald alle hinter Gittern // Dienstag, 3 Juli, 2007 um 9:32
[...] Grünes Licht für Verschärfung der Hackerparagraphen (202c StGB ) [...]